Zirkuli Afrika Expeditionen
Zirkuli Afrika - Expeditionsreisen
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Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen:


1. Vertragsabschluss

Anmeldungen zu den dargestellten Reisen können schriftlich oder per Fax bzw. E-Mail vorgenommen werden. Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Zirkuli Expeditions Ltd. (nachfolgend "Zirkuli") den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Eine Anmeldung für mehrere Personen ist nur wirksam, wenn

a) die Anmeldung von allen angemeldeten Teilnehmern persönlich oder in deren Namen von einer hierzu bevollmächtigten Person unterzeichnet ist (bei Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten kann Zirkuli die Vorlage der Vollmacht verlangen) oder aber

b) der Anmeldende ausdrücklich und gesondert erklärt, er übernehme die Haftung für die vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Teilnehmer.

Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Zirkuli zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung, in der u.a. auch die wesentlichen Reiseleistungen aufgelistet sind, was auch durch Verweisung auf die entsprechenden Angaben in den dem Kunden bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen erfolgen kann.


2. Vertragliche Leistungen

Der Umfang der von Zirkuli aufgrund des Reisevertrages geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich aus den im Prospekt und/oder im Internet veröffentlichten bzw. dem Kunden übersandten Reise- und Leistungsbeschreibungen und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Zirkuli.

Zirkuli behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben usw. zu erklären.
Soweit Reiseanmeldungen bei Zirkuli eingehen, die sich erkennbar auf die bisherigen Prospektangaben beziehen, wird Zirkuli selbstverständlich vor Entgegennahme der Anmeldung auf die Änderungen hinweisen.

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von Zirkuli wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig.
Soweit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen, insbesondere soweit sie unwesentliche Reiseleistungen betreffen oder es sich um unerhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen handelt und sie dem Kunden zumutbar sind, haben derartige Änderungen/Abweichungen keine Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis, berechtigen also weder zu einer Änderung des Reisepreises noch zu einem entschädigungslosen Rücktritt vom Reisevertrag. Vorbehalten bleiben insbesondere Wechsel der Fluggesellschaft, des Abflug- bzw. Rückflughafens sowie Flugplanänderungen, sofern hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und soweit dem Kunden zumutbar; etwa hierdurch entstehende zusätzliche Beförderungskosten übernimmt Zirkuli bis zur Höhe der Bahnfahrt 2. Klasse.

Zirkuli wird den Kunden von einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich, nachdem Zirkuli von dem Änderungsgrund Kenntnis erlangt hat, informieren.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird Zirkuli eine angemessene Anpassung des Reisepreises anbieten; gleichwohl ist der Kunde in diesem Fall zu einem kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt oder kann der Kunde anstelle des Rücktritts die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, sofern Zirkuli in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung gegenüber Zirkuli geltend zu machen.

Zirkuli ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere der Flugkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nach den vorgenannten Voraussetzungen zulässigen Reisepreiserhöhung wird der Kunde hiervon unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis gesetzt - ab dem 20. Tag vor Reiseantritt können Preiserhöhungen nicht mehr verlangt werden. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet, und setzt voraus, dass Zirkuli die Berechnung des neuen Preises so aufschlüsselt, dass die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann.
Bei einer zulässigen Preiserhöhung von mehr als 5 % kann der Kunde - ohne dass für ihn hierdurch Kosten entstehen - vom Reisevertrag zurücktreten oder u.U. die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen; die obigen Bestimmungen für den Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung gelten entsprechend.


3. Bezahlung

Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises zu leisten.
Der Kunde wird mit Übersendung der Reisebestätigung und des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheines zur Leistung dieser Anzahlung aufgefordert.
Der restliche Reisepreis ist ohne besondere Aufforderung bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt zu zahlen.

Wird der Reisepreis bis zum vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungsschein erhalten hat, kann Zirkuli die Reiseleistungen verweigern und vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen; die nachstehend in Ziffer 4 enthaltenen Bestimmungen über den Rücktritt durch den Kunden finden entsprechende Anwendung.
Vorstehendes gilt nicht, wenn der Kunde zur Verweigerung der Zahlung berechtigt ist.

4. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Zirkuli. Es wird deshalb empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären und per Einschreiben an Zirkuli zu übersenden.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann Zirkuli eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Zirkuli ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Zirkuli durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Zirkuli kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der vorgenannten Berechnungsgrundlagen, abhängig von dem zwischen Rücktritt und vertraglich vereinbartem Reisebeginn verbleibenden Zeitraum in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalieren:

- bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 2 %,
- zwischen 59. und 45. Tag vor Reisebeginn: 5 %,
- zwischen 44. und 22. Tag vor Reisebeginn: 50 %,
- zwischen 21. und 8. Tag vor Reisebeginn: 60 %,
- ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 80 %.
Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht inbegriffen. Der Abschluss einer derartigen Versicherung wird dringend empfohlen.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Zirkuli kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Bis 42 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der festgelegten Mindestteilnehmerzahl, sofern in der Reiseausschreibung für die betreffende Reise - näm-lich in der Tourbeschreibung oder (falls diese insoweit keine Angaben enthält) in Abschnitt II der "Wichtigen Informationen" - auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden ist. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, muss dem Kunden spätestens am 42. Tag vor Reisebeginn zugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

b) Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Zirkuli nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf usw.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt Zirkuli, so behält Zirkuli den Anspruch auf den Reisepreis; Zirkuli muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Zirkuli aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich etwaiger Beträge, die Zirkuli von Leistungsträgern gutgeschrieben worden sind.
Bei der Kündigung nach Antritt der Reise wird Zirkuli durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.


6. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Zirkuli für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Zirkuli für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die deliktische Haftung von Zirkuli für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist ebenfalls auf den dreifachen Reisepreis beschränkt; das gilt jedoch nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


7. Sonstiges

Im übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und die daraus resultierenden gegenseitigen Rechte und Pflichten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 651 a bis 651 k BGB). Einige dieser Bestimmungen, die für den Kunden besonders bedeutsam sind, werden (wie in der BGB-Informationspflichten-Verordnung vorgeschrieben) dem Kunden in der Reisebestätigung ausdrücklich bekannt gegeben.

Über die Pass- und Visumerfordernisse sowie die für die Reise und den Aufenthalt erforderlichen gesundheitspolizeilichen Formalitäten informiert Zirkuli den Kunden durch entsprechende Angaben im Prospekt bzw. im Internet.

Hingewiesen wird hiermit ausdrücklich auf die ebenfalls im Prospekt und im Internet dargestellten, mit derartigen Expeditions-Reisen verbundenen besonderen Risiken, die auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht ausgeschlossen werden können.


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 


ZIRKULI EXPEDITIONS LTD Nairobi
vertreten durch
Zirkuli Afrika-Expeditionsreisen (Frau Ute Gehring)
Archshofen Nr. 150
97993 Creglingen

 Tel.
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